Kommt zum Knastspaziergang: 31. Dezember, 17:00 Uhr, U-Bahn Haltestelle Stammheim
Aufruf von Indymedia:
2. Juli 2020, 6:00 Uhr morgens: In verschieden Städten in ganz Baden-Württemberg werden bei insgesamt neun AntifaschistInnen Wohnungen durchsucht und der Antifaschist Jo verhaftet. Einige Monate später, wird mit Dy ein weiterer Antifaschist in U-Haft in Stuttgart Stammheim gesteckt. Den beiden wird vorgeworfen an einer Auseinandersetzung mit Faschisten der rechten Scheingewerkschaft „Zentrum Automobil“ beteiligt gewesen zu sein. Am 05. November 2020 schlugen die Bullen wieder zu, dieses mal in Leipzig. Mit Hilfe des Gesinnungsparagraphen §129 (Bildung einer kriminellen Vereinigung) werden die Wohnungen von mehreren AntifaschistInnen durchsucht und die Antifaschistin Lina ebenfalls verhaftet. Auch ihr wird die Beteiligung an verschiedenen Auseinandersetzungen mit Faschisten vorgeworfen.
Die Drei GenossInnen in U-Haft bilden einen vorläufigen Höhepunkt der sich aktuell zuspitzenden Repression gegen AntifaschistInnen und RevolutionärInnen. Lange Zeit war das Thema Knast in der revolutionären Linken Deutschlands eher ein Randthema. Die wenigsten Strukturen oder Personen waren davon betroffen, außerhalb der türkischen und kurdischen Linken – gegen die der deutsche Staat mit dem §129b besonders hart vorgeht und regelmäßig AktivistInnen zu Haftstrafen verurteilt – gibt es wenig Erfahrungen mit Knastaufenthalten und dem politischen Umgang damit. Seit einigen Jahren lässt sich allerdings ein zunehmend härteres Vorgehen des Justizapparates beobachten. Die vor dem G20 Gipfel 2017 durchgesetzte Verschärfungen bestehender Gesetze – der sogenannte Bullenschubspargraph §114 mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten – und insbesondere die schärfere Auslegung bestehender Gesetze sorgen dafür, dass das Thema Haft immer präsenter in der Bewegung wird. Neben AntifaschistInnen, denen konkrete Auseinandersetzungen mit Faschisten vorgeworfen werden, kommt vor allem die Klimagerechtigkeitsbewegung immer öfter in Berührung mit dem Knast. Während Aktionen wie das Abseilen von Autobahnbrücken über längere Zeit wenig geahndet wurden, wenn die AktivistInnen ihre Identität nicht preis gaben, führten sie in den letzten Fällen zu Untersuchungshaft für neun AktivistInnen. Das §129 Verfahren gegen den Roten Aufbau Hamburg, in dem erstmals seit über 20 Jahren wieder eine offen auftretende linke revolutionäre Gruppe als „kriminell“ oder „terroristisch“ verfolgt werden soll, die diversen konstruierten §129 Verfahren in Berlin, Leipzig und Frankfurt, sowie der aktuell startende Schauprozess im Rondenbarg-Verfahren gegen G20 GegnerInnen, zeigen eine Zuspitzung der staatlichen Repression gegen Links.